Erbrecht, Testament, Ehe- und Erbvertrag, Vorsorge
Erben und Vererben sind oft komplizierte Angelegenheiten. Es gibt keine allgemein gültigen Lösungen, sondern verschiedene, auf die individuellen Vermögensverhältnisse und Lebenssituationen der beteiligten Personen oder der Familie zugeschnittene Möglichkeiten. Gerne zeigen wir Ihnen diese auf.
Wer schon zu Lebzeiten vorsorgen möchte, erhält in unserer Kanzlei fachkundige Beratung zur Errichtung eines Testamentes, eines Ehe- und/oder Erbvertrages. Als kantonale Urkundspersonen sind wir befugt, einen Ehevertrag oder Erbvertrag zu erstellen und zu beurkunden.
Erbstreitigkeiten sind schwierig und belastend. Lassen Sie Sich fachkundig beraten und vertreten, damit Ihre Rechte gewahrt bleiben.
mandat, Die Klientenschrift des St.Gallischen Anwaltsverbandes
Artikel von Regula Schmid in Ausgabe 03/2006: Ich heirate eine Familie - wer erbt?
Vorsorgeauftrag, Vollmacht, Patientenverfügung? Was ist sinnvoll? Wir beraten Sie im über mögliche Vorkehrungen im Alter oder Krankheitsfall und beurkunden Ihren Vorsorgeauftrag.